Freitag, 26. Oktober 2018

Das Auswärtige Amt informiert zum Thema Drohnen





Schon des Öfteren haben wir im Netz - insbesondere auf YouTube und Facebook - kleine Filme gesehen, in denen Drohnen-Flüge über Landschaften, Gebäude, etc. gezeigt wurden. * Zugegeben: Das hat einen ganz besonderen Reiz und es macht Spaß, zuzusehen.

ABER: Wisst Ihr folgendes:

Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu THB 100.000,-. <<<  (Quelle: Auswärtiges Amt) Hier der Link zur HP des Auswärtigen Amtes

 
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WILETFILM wünscht Euch einen schönen Freitag,
und schon jetzt ein wunderschönes Wochenende:
 

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