Zoll


Erstellt:                   Februar 2019
Zuletzt geändert:    ---
                                  (Alle Angaben ohne Gewähr)

Vorab: Diese Listung stellt lediglich einen groben Auszug der Bestimmungen dar und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wiedergegeben werden lediglich die wichtigsten und am meisten gefragten  Bestimmungen. Weitere Infos bitten wir  den Zollseiten des jeweiligen Landes zu entnehmen.


Die Zollbestimmungen werden in Thailand strikt beachtet.
Fremdwährungen dürfen nach Thailand in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Thailändisches Geld (der Baht) kann ebenso unbegrenzt eingeführt werden. Die Ausfuhr ist jedoch ab 20.000 Baht genehmigungspflichtig.
Bei der Ausreise aus Deutschland und Österreich sowie der Schweiz und bei der Einreise aus Thailand müssen mitgeführte Barmittel ab 10.000 € bei der zuständigen Zollstelle schriftlich mit dem Formular „Anmeldung von Barmitteln“ angemeldet werden.

Einfuhr nach Thailand
Nach thailändischen Einfuhrbestimmungen können folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:
* Alle persönlichen Güter wie Kleidung, Schuhe, Kosmetika zum persönlichen Gebrauch.
   (Bis zu einem Betrag von 20.000 Baht wird keine Zollgebühr für persönliche Gegenstände oder Waren erhoben.)
* 200 Zigaretten oder 250 g Tabak.
* 1 Liter Wein oder Spirituosen. (Ausnahme: Spirituosen mit mehr als 40 % Alkohol.
   Diese sind in Thailand verboten und dürfen somit nicht eingeführt werden.)
* 1 Filmkamera und 1 Fotoapparat. (Weitere Apparate müssen bei der Einreise beim
   Zoll deklariert werden.)

Ein- und Ausfuhr verboten
Es gesetzlich verboten, folgende Waren ins Land ein‐ oder von dort auszuführen:

* Obszöne Bilder oder Gegenstände
* Obszöne Literatur
* Waren und Artikel mit einer thailändischen Flagge
* Pornographisches Material gleich welcher Art
* Betäubungsmittel, z.B. Haschisch, Heroin, Kokain, Designerdrogen, Marihuana,
   Morphin * * Fleisch und Wurstwaren. (Es drohen bis zu 2 Jahre Gefängnis.)
* Gefälschte Geldnoten und Wertpapiere oder Münzen
* Gefälschte thailändisch königliche Siegel oder thailändische Amtssiegel
* Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren wie Software, Filme,
   Videos etc.
* Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren wie Taschen, Sportartikel,
   Schuhe, Kleidung

Einfuhrbeschränkte Waren
Für folgende „Einfuhrbeschränkte Waren“ braucht man gemäß den Thailand Zollbestimmungen eine Genehmigung der zuständigen Behörde:
* Die Einfuhr von Medikamenten, Lebensmitteln und Lebensmittel-
   Ergänzungsprodukten muss vor der Einfuhr von der „Food and Drug Administration“
   genehmigt werden.
*   Der Import und Export von Antiquitäten und Kunstobjekten, muss vom
   „Fine Arts Department“ genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Wildtieren, Pflanzen, Fischen und sonstiger Wasserfauna, muss
   vom "National Park", vom "Wildlife and Plant Conservation Department", vom
   "Fischereiministerium" bzw. "Landwirtschaftsministerium" genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Waffen und Munition, Elektroschockgeräte, Sprengstoffen und
   Feuerwerksartikel müssen vom Innenministerium genehmigt werden.

Ausfuhr von Thailand nach Deutschland
Für die Ausfuhr von Waren von Thailand nach Deutschland muss man die deutschen Einfuhrbestimmungen und die thailändischen Ausfuhrbestimmungen beachten:

Thailandändische Zollbestimmungen:

Produktpiraterie

Der Kauf und die Ausfuhr von gefälschten Markenartikeln wie Schuhe, Uhren, Computer, Filme, Software, Kleidung ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

Thailand Zollbestimmungen zu Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten wie Buddha-Figuren oder antike Bilder ist nur mit Genehmigung des thailändischen Fine Arts Department erlaubt. Zur Antiquitäten-Ausfuhr bekommt man von der Botschaft auf Wunsch weitere Informationen und ein Merkblatt.

Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Tier- und Lederprodukten, zum Beispiel Elefant, Krokodil, Schlangen, Korallen, Muscheln sowie Elfenbein ist verboten und unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen

Deutsche Zollbestimmungen (Auszug)

Zoll Freimengen
Nach Deutschland dürfen für den privaten Gebrauch bei Flug- und Seereisen Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei eingeführt werden (ansonsten 300 Euro).

Zollfrei erlaubt ist zudem:
* 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter Spirituosen
   mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % und 16 Liter Bier und 4 Liter Wein.

Tierisches:
 Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte (auch Lebensmittel, die solche Bestandteile enthalten) dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen