Erstellt: Februar
2019
Zuletzt geändert: ---
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(Alle Angaben ohne Gewähr)
Vorab: Diese Listung stellt lediglich einen groben Auszug der Bestimmungen dar und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wiedergegeben werden lediglich die wichtigsten und am meisten gefragten Bestimmungen. Weitere Infos bitten wir den Zollseiten des jeweiligen Landes zu entnehmen.
Vorab: Diese Listung stellt lediglich einen groben Auszug der Bestimmungen dar und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wiedergegeben werden lediglich die wichtigsten und am meisten gefragten Bestimmungen. Weitere Infos bitten wir den Zollseiten des jeweiligen Landes zu entnehmen.
Die Zollbestimmungen werden in Thailand strikt
beachtet.
Fremdwährungen dürfen nach Thailand in unbegrenzter
Höhe ein- und ausgeführt werden. Thailändisches Geld (der Baht) kann ebenso
unbegrenzt eingeführt werden. Die Ausfuhr ist jedoch ab 20.000 Baht
genehmigungspflichtig.
Bei der Ausreise aus Deutschland und Österreich sowie der Schweiz und bei der Einreise aus Thailand müssen mitgeführte Barmittel ab 10.000 € bei der zuständigen Zollstelle schriftlich mit dem Formular „Anmeldung von Barmitteln“ angemeldet werden.
Bei der Ausreise aus Deutschland und Österreich sowie der Schweiz und bei der Einreise aus Thailand müssen mitgeführte Barmittel ab 10.000 € bei der zuständigen Zollstelle schriftlich mit dem Formular „Anmeldung von Barmitteln“ angemeldet werden.
Einfuhr
nach Thailand
Nach thailändischen Einfuhrbestimmungen können
folgende Gegenstände zollfrei eingeführt werden:
* Alle persönlichen Güter wie Kleidung, Schuhe, Kosmetika
zum persönlichen Gebrauch.
(Bis zu einem Betrag von 20.000 Baht wird keine Zollgebühr für persönliche Gegenstände oder Waren erhoben.)
* 200 Zigaretten oder 250 g Tabak.
* 1 Liter Wein oder Spirituosen. (Ausnahme: Spirituosen mit mehr als 40 % Alkohol.
Diese sind in Thailand verboten und dürfen somit nicht eingeführt werden.)
* 1 Filmkamera und 1 Fotoapparat. (Weitere Apparate müssen bei der Einreise beim
Zoll deklariert werden.)
(Bis zu einem Betrag von 20.000 Baht wird keine Zollgebühr für persönliche Gegenstände oder Waren erhoben.)
* 200 Zigaretten oder 250 g Tabak.
* 1 Liter Wein oder Spirituosen. (Ausnahme: Spirituosen mit mehr als 40 % Alkohol.
Diese sind in Thailand verboten und dürfen somit nicht eingeführt werden.)
* 1 Filmkamera und 1 Fotoapparat. (Weitere Apparate müssen bei der Einreise beim
Zoll deklariert werden.)
Ein-
und Ausfuhr verboten
Es gesetzlich
verboten, folgende Waren ins Land ein‐ oder von dort auszuführen:
* Obszöne Bilder oder Gegenstände
* Obszöne Literatur
* Waren und Artikel mit einer thailändischen Flagge
* Pornographisches Material gleich welcher Art
* Betäubungsmittel, z.B. Haschisch, Heroin, Kokain, Designerdrogen, Marihuana,
Morphin * * Fleisch und Wurstwaren. (Es drohen bis zu 2 Jahre Gefängnis.)
* Gefälschte Geldnoten und Wertpapiere oder Münzen
* Gefälschte thailändisch königliche Siegel oder thailändische Amtssiegel
* Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren wie Software, Filme,
Videos etc.
* Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren wie Taschen, Sportartikel,
Schuhe, Kleidung
* Obszöne Bilder oder Gegenstände
* Obszöne Literatur
* Waren und Artikel mit einer thailändischen Flagge
* Pornographisches Material gleich welcher Art
* Betäubungsmittel, z.B. Haschisch, Heroin, Kokain, Designerdrogen, Marihuana,
Morphin * * Fleisch und Wurstwaren. (Es drohen bis zu 2 Jahre Gefängnis.)
* Gefälschte Geldnoten und Wertpapiere oder Münzen
* Gefälschte thailändisch königliche Siegel oder thailändische Amtssiegel
* Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren wie Software, Filme,
Videos etc.
* Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren wie Taschen, Sportartikel,
Schuhe, Kleidung
Einfuhrbeschränkte
Waren
Für folgende „Einfuhrbeschränkte Waren“ braucht man
gemäß den Thailand Zollbestimmungen eine Genehmigung der zuständigen Behörde:
* Die Einfuhr von Medikamenten, Lebensmitteln und Lebensmittel-
Ergänzungsprodukten muss vor der Einfuhr von der „Food and Drug Administration“
genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Medikamenten, Lebensmitteln und Lebensmittel-
Ergänzungsprodukten muss vor der Einfuhr von der „Food and Drug Administration“
genehmigt werden.
* Der Import und Export von Antiquitäten und Kunstobjekten, muss vom
„Fine Arts Department“ genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Wildtieren, Pflanzen, Fischen und sonstiger Wasserfauna, muss
vom "National Park", vom "Wildlife and Plant Conservation Department", vom
"Fischereiministerium" bzw. "Landwirtschaftsministerium" genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Waffen und Munition, Elektroschockgeräte, Sprengstoffen und
Feuerwerksartikel müssen vom Innenministerium genehmigt werden.
„Fine Arts Department“ genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Wildtieren, Pflanzen, Fischen und sonstiger Wasserfauna, muss
vom "National Park", vom "Wildlife and Plant Conservation Department", vom
"Fischereiministerium" bzw. "Landwirtschaftsministerium" genehmigt werden.
* Die Einfuhr von Waffen und Munition, Elektroschockgeräte, Sprengstoffen und
Feuerwerksartikel müssen vom Innenministerium genehmigt werden.
Ausfuhr
von Thailand nach Deutschland
Für die Ausfuhr von Waren von Thailand nach
Deutschland muss man die deutschen Einfuhrbestimmungen und die thailändischen
Ausfuhrbestimmungen beachten:
Thailandändische
Zollbestimmungen:
Produktpiraterie
Der Kauf und die Ausfuhr von gefälschten Markenartikeln wie Schuhe, Uhren, Computer, Filme, Software, Kleidung ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
Thailand
Zollbestimmungen zu Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten wie Buddha-Figuren oder antike Bilder ist nur mit Genehmigung des thailändischen Fine Arts Department erlaubt. Zur Antiquitäten-Ausfuhr bekommt man von der Botschaft auf Wunsch weitere Informationen und ein Merkblatt.
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten wie Buddha-Figuren oder antike Bilder ist nur mit Genehmigung des thailändischen Fine Arts Department erlaubt. Zur Antiquitäten-Ausfuhr bekommt man von der Botschaft auf Wunsch weitere Informationen und ein Merkblatt.
Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Tier- und Lederprodukten, zum Beispiel Elefant, Krokodil, Schlangen, Korallen, Muscheln sowie Elfenbein ist verboten und unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen
Die Ausfuhr von bestimmten Tier- und Lederprodukten, zum Beispiel Elefant, Krokodil, Schlangen, Korallen, Muscheln sowie Elfenbein ist verboten und unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen
Deutsche
Zollbestimmungen (Auszug)
Zoll Freimengen
Nach Deutschland dürfen für den privaten Gebrauch bei Flug- und Seereisen Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei eingeführt werden (ansonsten 300 Euro).
Nach Deutschland dürfen für den privaten Gebrauch bei Flug- und Seereisen Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei eingeführt werden (ansonsten 300 Euro).
Zollfrei
erlaubt ist zudem:
* 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter Spirituosen
mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % und 16 Liter Bier und 4 Liter Wein.
* 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter Spirituosen
mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % und 16 Liter Bier und 4 Liter Wein.
Tierisches:
Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte (auch Lebensmittel, die solche Bestandteile enthalten) dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte (auch Lebensmittel, die solche Bestandteile enthalten) dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden.
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